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Mathematik-Online-Lexikon: | |
Vollständigkeit |
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Auf den reellen Zahlen ist die Ordnungsrelation erklärt (`kleiner'). Wir erlauben uns, für zu schreiben, sowie für ( oder ), und für ( oder ).
Für sie gelten die folgenden Eigenschaften. Seien .
Wir führen formal zwei Elemente ( ) und ein, und setzen die Ordnungsrelation von fort auf mittels für alle .
Sei eine Teilmenge. Ein heißt obere (bzw. untere) Schranke von , falls für alle gilt, daß (bzw. ).
Jede solche Teilmenge hat eine kleinste obere Schranke, die als das Supremum von bezeichnet wird. D.h., es ist eine obere Schranke von , und jede obere Schranke von erfüllt .
Sie hat auch eine größte untere Schranke, die als das Infimum von bezeichnet wird. D.h., es ist eine untere Schranke von , und jede untere Schranke von erfüllt .
Die Existenz von Supremum und Infimum jeder Teilmenge von wird als die Vollständigkeit der reellen Zahlen bezeichnet.
Ist , so heißt das Supremum von auch das Maximum von , geschrieben .
Ist , so heißt das Infimum von auch das Minimum von , geschrieben .
Ist , so heißt nach oben beschränkt (z.B. durch ).
Ist , so heißt nach unten beschränkt (z.B. durch ).
Es ist (Archimedes).
Der Körper der komplexen Zahlen verfügt nicht über eine Ordnungrelation.
automatisch erstellt am 25. 1. 2006 |